Vereinsbeitritt
Wir als Verein freuen uns neue zukünftige Mitglieder kennen zu lernen. Der persönliche Kontakt ist uns
wichtig. Also kommt vorbei. Dann könnt ihr uns kennenlernen und Mitglied werden.
Das Neumitglied sollte ADAC-Mitglied sein.
Einmalig ist bei Eintritt je Mitglied eine Aufnahmegebühr von 10,- Euro sowie der erste Jahresbeitrag zu überweisen. Damit die Strecke immer gut gepflegt ist kommen Arbeitsstunden hinzu. Dass muss nicht immer Rasen mähen sein, sondern können vielfältig abgegolten werden. Den Jahresbeitrag und die Anzahl der Stunden könnt ihr der aktuellen Beitragsfassung entnehmen (weiter unten).
Beitrittsberechtigt sind grundsätzlich volljährige Personen. Aus versicherungstechnischen Gründen muss beim Beitritt minderjähriger Personen ein Erziehungsberechtigter ebenso (passives) Mitglied werden. Formulare müssen von allen / beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden. Minderjähriger Personen dürfen die Strecke nur in Begleitung des / der Erziehungsberechtigten befahren die / der ebenfalls Mitglied ist.
Beitragsordnung
Beitragsordnung des MC Prisannewitz e.V. für das Jahr 2024
§ 1 Grundlage
Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit geändert werden.
Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 5 der Vereinssatzung in der Fassung vom 15.04.2014.
Die Betragsordnung kann bei Bedarf nach jeder Saison angepasst werden und ist zum nächsten Kalenderjahr gültig.
§ 2 Solidaritätsprinzip
Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
Der Betrieb der Strecke ist ohne Arbeitseinsätze nicht möglich. Dadurch entstehen Mitgliedschaft eine Höhe von 25 Arbeitsstunden pro Jahr. Arbeitseinsätze sind z.B. durch Streckenpflege, Anlagenpflege, Trainingsaufsicht, Wartung und Pflege der Geräte oder Vor und Nachbereitung einer Veranstaltung zu gewährleisten.
Bei Nichterfüllung werden am Ende des Jahres die Stunden in Geld gewandelt. Der Umrechnungsfaktor beträgt 10,-€ die Stunde.
§ 3 Beitragshöhe
Bei einer aktiven Mitgliedschaft (Nutzung der Strecke) ist der jährliche Mitgliedsbeitrag 66,-€. Bei einer passiven Mitgliedschaft ist der jährliche Betrag 36,-€ Beide Arten sind der ordentlichen Mitgliedschaft zuzuordnen.
Bei Mitgliedern unter 18 Jahren wird der Erziehungsberechtige zum ordentlichen Mitglied. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach §3.1.
Bei mehr als einem Mitglied unter 18 Jahren, eines Erziehungsberechtigten, staffelt sich der Mitgliedpreis um 44,-€ bei aktiver Mitgliedschaft oder 20,-€ bei passiver Mitgliedschaft.
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf solche Zahlungserleichterungen besteht nicht.
§ 4 Zahlungsform
Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung / Lastschriftverfahren / Kontoüberweisung zu zahlen.
Das Vereinskonto wird bei der VR Bank Mecklenburg eG geführt,
IBAN: DE44140613080004320530
BIC: GENODEF1GUE
Für Beitragsrückstände werden Mahngebühren in Höhe von 5 Euro pro Mahnung erhoben.
Die Mitglieder müssen den Verein umgehend schriftlich über Änderungen ihrer Kontoverbindung informieren, im Falle eines Lastschriftmandates.
§ 5 Gebühren
Die Aufnahmegebühr beträgt 10,- Euro.
§ 6 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder (Name und Kontoverbindung) werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 7 Vereinsaustritt
Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
Ein Vereinsaustritt ist durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Die Kündigungserklärung kann jederzeit eingereicht werden. Der Vereinsaustritt ist jeweils nur zum Jahresende möglich, wenn die schriftliche Kündigungserklärung den Verein bis zum 30. September des Jahres erreicht hat.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum in Kraft.