Übersicht

Strecke1

In der Nähe der Ostee und Rostock liegt die Moto-Cross-Strecke. Sie ist 1720m lang mit  18 Sprüngen. Der Boden besteht aus Lehm und Sand. Hier ist für alle Fahrer was dabei. Auch für die jungen Änfanger bieten wir eine Möglichkeit auf unserer Kinderstrecke sicher in der Motorsport einzusteigen.

Streckenordnung

Der MC Prisannewitz e.V. legt für die Benutzung der Motocross Anlage 

Folgendes verbindlich fest: 

 

  1. Die Moto-Cross-Anlage ist Pachtgelände des MC Prisannewitz e.V. und darf nur  mit Genehmigung und Erlaubnis betreten und mit Wettbewerbsfahrzeugen benutzt werden.
  2. Die Strecke darf nur mit technisch einwandfreien Fahrzeugen befahren werden. Die vorgeschriebene Schutzbekleidung (Stiefel, Helm und Körperschutz) ist anzulegen bzw. zu tragen. Bei Nichteinhaltung ist das Befahren untersagt.
  3. Während des Übungs- und Wettkampfbetriebes sind Anordnungen des Clubs bzw. deren beauftragten Mitglieder uneingeschränkt zu befolgen. Bei Zuwiderhandlung können diese Personen „Betroffene“ der Moto-Cross-Anlage verweisen.
  4. Die Besucher (Zuschauer, Betreuer, Fahrer, Beifahrer etc.) nehmen auf eigene Gefahr am Trainings-Übungs- und Wettkampfbetrieb teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung von ihnen oder den ihnen benutzen Kraftfahrzeug. Die Teilnehmer verzichten für alle im Zusammenhang mit der Benutzung erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens gegen den MC Prisannewitz e.V. bzw. deren Beauftragten (siehe Haftungsausschluss). Der Haftungsausschluss ist vor dem Befahren der Moto-Cross-Strecke auszufüllen, zu lesen und zu unterschreiben.
  5. Die Strecke darf nur in eine Richtung befahren werden. Entgegen der Streckenrichtung ist das Befahren untersagt. Gegenseitige Rücksichtnahme langsamer Fahrer ist einzuhalten.
  6. Das Befahren der Nebenanlage - außerhalb der Fahrspur - ist untersagt. Das Herausfahren ist nur an den gekennzeichneten Stellen erlaubt. Hinter dem Zielsprung.
  7. Die Moto-Cross-Anlage darf nicht mit Abfall aller Art verunreinigt werden. Anfallender Abfall muss eigenständig entsorgt werden.
  8. Das Tanken und Reparieren an den Fahrzeugen darf nur auf einer  flüssigkeitsundurchlässigen Matte (Umweltmatte) durchgeführt werden.
  9. Nach Beendigung des Übungs- und Wettkampfsbetriebes ist Anlage zu verlassen. Ausnahme besteht bei vorher genehmigter Übernachtungsmöglichkeit, welche mit dem Vorstand abgesprochen ist.
  10. Die Streckenordnung, Anweisung und die Belehrung der Benutzung der Moto-Cross-Anlage (Arbeitsschutzbelehrung) sind Bestandteile und haben uneingeschränkte Gültigkeit. 

 

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